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Steuergesetzrevision: SP setzt auf Verwirrungstaktik

  • silviotedone
  • vor 1 Tag
  • 2 Min. Lesezeit

Die SP Aargau setzt auf Verwirrungstaktik statt Argumente, wenn es um die Steuergesetzrevision geht, über die wir am 18. Mai abstimmen. Die SP hat nämlich eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht. Muss die Steuergesetz-Abstimmung verschoben werden oder nicht? Die SP kritisiert die Berechnungsbeispiele in der Abstimmungsbroschüre und verlangt 16 (!) weitere Beispiele. Diese sollen aufzeigen, dass 50 Prozent der Steuerpflichtigen nicht profitieren.

 

Worum geht es in dieser Revision? Die Steuer-Mehreinnahmen von rund 190 Millionen Franken sollen an die Bevölkerung zurückgegeben werden. Diese Mehreinnahmen resultieren aus der Anhebung des Eigenmietwerts sowie der Neuschätzung der Liegenschaften und damit deutlich erhöhten Vermögenswerten. Angestossen hatte die Revision ein Vorstoss der Fraktionen FDP und SVP. Konkret geht es um folgende Punkte: Erstens die Erhöhung des Drittbetreuungsabzugs von heute 10'000 auf 25'000 Franken, was die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern soll; zweitens eine Erhöhung des Kinderabzugs; drittens eine Erhöhung des Vermögensfreibetrags; viertens eine Senkung der Vermögenssteuertarife; fünftens die Senkung der Gewinnsteuer für Vereine, Stiftungen und juristische Personen.

 

Gerade die vierte Massnahme ist für Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer entscheidend. Denn mit der Erhöhung der Vermögenswerte aufgrund der Neuschätzung der Liegenschaften würden ohne Steuergesetzrevision die Vermögenssteuern für viele Menschen aus dem Mittelstand stark ansteigen. Das Gesamtpaket bringt aber auch Entlastungen für Familien mit Kindern sowie aufgrund der höheren Vermögensfreigrenze für den Mittelstand ohne Wohneigentum. Die Steuergesetzrevision ist somit ausgewogen und wird den Kanton Aargau im interkantonalen Vergleich attraktiver machen.

 

Heute bezahlen 34 Prozent der Aargauerinnen und Aargauer Vermögenssteuern. Durch die Erhöhung Steuerwerte der Liegenschaften bezahlen neu zusätzlich 10 Prozent Vermögenssteuern, also insgesamt 44 Prozent. Diese 44 Prozent profitieren von der Steuergesetzrevision. Damit aber noch nicht genug, denn dazu kommen weitere acht Prozent der Steuerpflichtigen, deren Steuerrechnung durch höhere Kinderabzüge und Abzüge für Drittbetreuung reduziert wird. Insgesamt werden also 52 Prozent mit dieser Revision entlastet. Die übrigen 48 Prozent haben keine Nachteile.

 

Zurück zur verzweifelten Beschwerde der SP: Es ist ja allen – wobei eben der Ratslinken offenbar nicht - klar, dass von einer Steuergesetzrevision diejenigen profitieren, die Steuern bezahlen. Wer keine Steuern zahlt, kann nicht entlastet werden, dafür braucht es keinen Grundkurs in Mathematik. Wird die Hundesteuer abgeschafft, profitieren auch nur Hundehalter und nicht etwa die ganze Aargauer Bevölkerung. Aber wenn die Argumente fehlen, bedient man sich gerne der Verwirrungstaktik.

 

Die SP unterstützt somit sicherlich im Herbst unsere Steuerfusssenkung, damit noch mehr Personen von Steuersenkungen profitieren können. Ich freue mich darauf.

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