Die SP hat den Regierungsrat mit ihrem Vorstoss dazu aufgefordert, das erste Umsetzungspaket der Steuerstrategie mit sofortiger Wirkung bis mindestens zum Volksentscheid über die Abschaffung des Eigenmietwertes aufzuschieben. Über das Steuerpaket stimmt die Aargauer Bevölkerung am 18. Mai ab und über die Abschaffung des Eigenmietwerts entscheidet das Schweizer Stimmvolk im Herbst 2025.
Ich bin froh über den Vorstoss der SP, sie hat damit nämlich einen wichtigen Beitrag zur Transparenz im Abstimmungskampf geleistet. Ohne diesen Vorstoss hätten entscheidende Informationen gefehlt. Die Antwort des Regierungsrats zeigt klar auf, dass die Steuergesetzrevision die Kantonsfinanzen auch nach der Abschaffung des Eigenmietwerts nicht in eine Schieflage bringt. Der Kanton Aargau befindet sich in einer finanziell stabilen und schuldenfreien Lage. Die Ausgleichskasse ist mit über einer Milliarde prall gefüllt, deshalb können wir uns diese Revision mit gutem Gewissen leisten.
Die Forderung der FDP nach einer schnelleren Umsetzung der Steuergesetzrevision ist somit vollkommen berechtigt. Es gibt keinen Grund, weiter abzuwarten und der Bevölkerung weiterhin unnötig hohe finanzielle Belastungen aufzuerlegen. Die aktuellen Zahlen bestätigen unseren Kurs und unterstreichen die Notwendigkeit, die Entlastung der Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen voranzutreiben.
Es ist höchste Zeit zu handeln und die Attraktivität des Kantons Aargau sowohl als Wohn- als auch als Wirtschaftskanton zu steigern. Gerade in der Steuerpolitik gilt: Die Menge macht das Gift. Deshalb müssen wir im Rahmen der Steuergesetzrevision folgende Massnahmen umsetzen:
Die Steuern senken,
eine Steuerbremse einführen, und
eine Steuerrückvergütung umsetzen, um exzessive Belastungen zu vermeiden.
Die FDP hat die Motion der SP übrigens entschieden abgelehnt - im Interesse der Bevölkerung und der Unternehmen im Kanton Aargau.
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