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Neues Energiegesetz im Kanton Aargau

Der Kanton Aargau hat ein neues Energiegesetz. Es war eine Zangengeburt, der viele Vorabstimmungen unter den Parteien, den Wirtschaftsverbänden und dem HEV vorangingen. Letztlich ist es aber gut gekommen. Für mich war wichtig, dass keine übertriebenen Verbote eingeführt werden und die Freiheit der Bevölkerung so wenig wie möglich eingeschränkt wird.

 

So konnten erfolgreich einige Anträge abgelehnt werden, die den Vorschlag des Regierungsrats verschärft hätten. Ein Antrag verlangte beispielsweise, dass Elektroboiler innert einer Frist von 15 Jahren saniert werden müssen. Dies konnten wir verhindern. Elektroboiler dürfen während ihrer gesamten Lebensdauer in Betrieb bleiben.

Ein umstrittener Punkt im Gesetz war der Heizungsersatz. Wegen dieses Themas scheiterte das Gesetz vor dreieinhalb Jahren knapp in der Volksabstimmung. Künftig ist es so, dass fossile Heizungen weiterhin ersetzt werden können, wenn dabei mindestens ein Anteil von 10 Prozent erneuerbarer Energie berücksichtigt wird. FDP, Mitte, EVP und SVP stimmten dem Energiegesetz zu, rund die Hälfte der SP-Fraktion und einige Grüne lehnten es ab. Auch die GLP lehnte das Gesetz geschlossen ab. Ihre Argumentation war für mich überraschend. Die beschlossene Verschärfung ging den Grünliberalen zu wenig weit, also wollten sie lieber keinen als einen kleinen Schritt machen. Eine Volksabstimmung hat dann doch keine Partei verlangt. Es wäre ja auch schwer zu erklären, warum SP, Grüne und GLP eine Verschärfung des heutigen Energiegesetzes bekämpfen würden.

 

Besonders erfreut bin ich, dass die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger bei der Wahl der für sie richtigen Energieform nicht zu stark eingeschränkt wird. Im Parlament gibt es nämlich vermehrt Vorstösse, die einem liberalen Staatsverständnis widersprechen. Jüngstes Beispiel ist die Forderung eines Verbots von Schottergärten im Kanton Aargau aus den Reihen der SP, Grünen, GLP, EVP, Mitte und SVP! In Zukunft sollen Schottergärten verboten werden, die keinen ökologischen Nutzen haben. Ich frage mich, wer diesen «ökologischen Nutzen» beurteilen soll. Müssen die Gemeinden einen Ökologiebeauftragten oder eine Ökologiebeauftragte anstellen, die dies zu beurteilen haben? Weshalb die Grünliberalen dieses Verbot unterstützen, ist mir schleierhaft. Oder vielleicht doch nicht. Das «Grün» im Parteinamen ist eben fast immer stärker als das «liberal».

 

Die Forderung nach mehr Staat ist in Zeiten von guten Kantonsfinanzen «en vogue». Und der Aargau befindet sich in einer guten Situation: er ist schuldenfrei und hat letztes Jahr CHF 400 Millionen mehr eingenommen als erwartet. Der Regierungsrat lag seit 2017 jedes Jahr daneben und hat kumuliert einen Überschuss von CHF 1'500 Millionen erzielt. Ein solcher Überschuss ist auf Dauer nicht akzeptabel. Die SteuerzahlerInnen profitieren schon lange nicht mehr von staatlichen Leistungen, die dem Gegenwert ihrer Steuerausgaben entsprechen. Ich habe am Dienstag deshalb einen Vorstoss im Namen der FDP-Fraktion eingereicht und fordere den Regierungsrat auf, in einem Bericht zu erläutern, wie Überschüsse des Kantons an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zurückgeführt werden könnten. Konkret heisst das, die Bürgerinnen und Bürger sollten eine Steuerrückzahlung erhalten wie das im linksgrünen Basel-Stadt übrigens schon diskutiert wird.

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