Am letzten Dienstag beriet der Grosse Rat das neue Polizeigesetz. Ausschlaggebend für diese Gesetzesänderung war eine Motion aus dem Jahr 2019, die ein Verbot von fixen Tempo- und Rotlichtblitzern forderte. Dieser Vorstoss wurde als Postulat überwiesen. Der Regierungsrat bekam damit einen Prüfauftrag. Er musste prüfen, wie auf dem kantonalen Strassennetz stationäre Radarkontrollen verboten werden könnten und semi-stationäre Radarfallen nur für eine begrenzte Zeit bei unfallträchtigen Abschnitten in Ausnahmefällen erlaubt wären.
Dieser Auftrag an die Regierung wurde klar überwiesen mit 85 zu 44 Stimmen. SVP, FDP, die damalige CVP, BDP und EDU stimmten geschlossen dafür, SP und Grüne dagegen, EVP und GLP waren sich uneinig. Die Regierung argumentierte bei der Ausarbeitung des Umsetzungsvorschlags, dass ein Verbot nicht rechtskonform sei und schlug stattdessen eine Bewilligungspflicht vor.
Diese Beurteilung fand in der Kommissionsberatung eine Mehrheit und lediglich eine Minderheit forderte den Verzicht auf diese Bewilligungspflicht. Im Grossen Rat kippte nun einmal mehr die Stimmung: mit 75 zu 59 Stimmen lehnte das Parlament die Bewilligungspflicht ab. Dies war nur möglich, da die heutige Mitte umschwenkte und nicht wie die damalige CVP, das Verbot noch unterstützte.
Ich habe durchaus ein gewisses Verständnis, wenn nach vier Jahren die Meinung geändert wird, denn das Parlament setzt sich seit 2021 auch neu zusammen. Kein Verständnis habe ich allerdings dafür, dass eine Kommission, die sich nach Parteistärken im Parlament zusammensetzt, nach intensiver Beratung zu einem Ergebnis kommt, das dann in der Ratsdebatte gekippt wird. In diesem Jahr war dies nun nach dem S-Bahnhalbstundentakt im Fricktal und dem Statistikgesetz das dritte Mal, dass im Grossen Rat eine Minderheit mit ihren Anliegen Erfolg hatte, obwohl die vorberatende Kommission zu einem anderen Schluss kam. Die Frage sei daher erlaubt: Hat die Kommissionsarbeit ausgedient?
Neben dem Polizeigesetz beschäftigt die Aargauer Politik derzeit auch die jüngste Cyberattacke auf kantonale Daten. Die FDP-Fraktion hat das Thema Cyberkriminalität erstmals im August 2021 mit einer Interpellation aufgenommen. 2022 forderten wir mit einem Postulat den Regierungsrat auf, zu überprüfen, ob die heutigen gesetzlichen Grundlagen für einen umfassenden Schutz durch Angriffe aus dem Cyberraum ausreichen. Der Vorstoss wurde diskussionslos an den Regierungsrat überwiesen.
Leider sind wir ein Jahr später keinen Schritt weiter. Und es ist auch unklar, wann der Regierungsrat mit diesem Bericht an den Grossen Rat gelangt. Bisher ist nichts passiert und dass der Regierungsrat offensichtlich bei diesem wichtigen Thema untätig blieb, ist bedenklich. Bleibt zu hoffen, dass der jüngste Vorfall den Regierungsrat aufrüttelt und er nun endlich tätig wird. Die Mühlen der Politik mahlen bekanntlich langsam. In diesem Fall zu langsam wie sich jetzt erwiesen hat.
Für mich ist klar, ich würde viel lieber Ressourcen in die Bekämpfung von Cyberkriminalität stecken als die Polizeikräfte damit beschäftigen, Blitzerstationen auf- und abzubauen.
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