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Eigenmietwert im Kanton Aargau wird erhöht

Der Eigenmietwert ist ein Ärgernis, den wir lieber abschaffen möchten. Darum ging es bei dieser Vorlage aber nicht, sondern um einen Entscheid des Verwaltungsgerichts. Dieses hatte im September 2020 den Kanton Aargau dazu verpflichtet, die Eigenmietwertbesteuerung anzupassen, weil die bisher verwendete Wertbasis nicht mehr dem aktuellen Verkehrswert entspricht. Die FDP akzeptiert selbstverständlich diese Umsetzung von Bundesrecht. Wir sehen aber keine Notwendigkeit, über die bundesrechtlichen Vorgaben hinauszugehen und dadurch die Standortattraktivität des Kantons unnötig zu schwächen.


Der Grosse Rat hat Dank Umschwenken der GLP in der zweiten Lesung ganz und gar nicht im Sinne der FDP entschieden. Die Ergebnisse:


  • Höhe des Eigenmietwerts: Der Regierungsrat forderte die Festlegung des Eigenmietwerts bei 62 Prozent der Marktmiete und damit einen leicht höheren Wert als die 60 Prozent, die das Bundesrecht im Minimum vorsieht. Die FDP hat sich in der zweiten Beratung erfolglos dafür eingesetzt, die Belastung für die Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer so tief wie möglich zu halten. Unser Antrag, den Eigenmietwert bei 60 Prozent festzulegen, ist dank geschlossenemn Stimmen aus GLP und Mitte kläglich gescheitert.


  • Schätzungsrhythmus: Die Regierung forderte eine Neuschätzung alle fünf Jahre. Aus unserer Sicht darf der Schätzungsrhythmus aber nicht zu kurz sein und so unterstützten wir den Antrag der SVP, den Schätzungsrhythmus bei zehn Jahren festzulegen. Der Rat entschied anders – auch hier Dank der Geschlossenheit von Mitte und GLP. Künftig werden alle fünf Jahre alle Liegenschaften im Kanton Aargau neu geschätzt. Den Mehrwert dieses bürokratischen Aufwands, sehe ich nicht.


  • Steuereinnahmen: Nun fallen beim Kanton Mehreinnahmen von rund 88 Millionen jährlich wiederkehrend an (gegenüber 70 Millionen aus erster Beratung). Für uns ist klar, die zusätzlichen Einnahmen sind zu kompensieren und an diejenigen zurückzuführen, die einer steuerlichen Mehrbelastung ausgesetzt sind. Dies hat der Grosse Rat bereits mit der Überweisung unseres Postulats entschieden.


Am Ende lehnte die FDP und SVP diese Vorlage erfolglos ab mit 76 zu 58. Pikant: nur sechs Stimmen weniger hätten eine Volksabstimmung ausgelöst. Wir konzentrieren uns jetzt darauf, die Mehreinnahmen zurückzuverteilen.


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