Am letzten Dienstag hat sich der Grosse Rat in die Herbstpause verabschiedet. Wie immer zu dieser Zeit. Dieses Jahr ist es allerdings etwas anders. Denn es war die letzte Sitzung vor den Wahlen am 20. Oktober 2024.
Nach dem Wahltag wird Klarheit herrschen, wie es um die Mehrheitsverhältnisse in den nächsten vier Jahren steht. Gerade für politische Themen, die in dieser Legislatur vorbereitet wurden und erst in der neuen Legislatur behandelt werden, kann das Wahlergebnis einen Einfluss haben.
Bevor wir uns in die Herbstpause verabschiedeten, wurde es noch turbulent. Um 15:00 Uhr musste der Grosse Rat notfallmässig den Ratssaal verlassen. Grund: Feuer unter dem Dach bzw. Rauchentwicklung im Ratskeller. Der Rat handelte rasch und innerhalb von zehn Minuten war der Saal leer. Es handelte sich um eine Übung und die Feuerwehr war zufrieden.
Der Rauch führte allerdings dazu, dass eine Debatte über Steuerrückvergütungen nicht mehr stattfinden konnte. Ein Vorstoss, den ich im Namen der FDP-Fraktion vor einiger Zeit eingereicht hatte, blieb also unbehandelt. Ich forderte den Regierungsrat auf, einen Bericht vorzulegen, wie Überschüsse des Kantons Aargau an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zurückgeführt werden könnten.
Der Regierungsrat lag bei der Vorlage der Jahresrechnung 2023 um satte 400 Millionen Franken daneben. Statt ein Negativsaldo von rund 300 Millionen resultierte ein Plus von fast 120 Millionen Franken. In der Periode von 2017 bis 2023 hat der Kanton Aargau kumuliert sogar über 1'500 Millionen Überschüsse erzielt und mittlerweile liegen in der kantonalen Ausgleichsreserve fast eine Milliarde Franken.
Diese Budgetungenauigkeit ist auf die Dauer nicht mehr tolerierbar. Obwohl die Überschüsse ständig mehr werden, erhalten die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen keine staatlichen Leistungen, die dem Gegenwert ihrer Steuerausgaben entsprechen. Oder anders: Wenn der Staat zu viel einnimmt, wird der Steuerzahler unnötig geschröpft.
Wir verlangen deshalb vom Regierungsrat, dass er sich weiterführende Gedanken über den Umgang mit diesen immensen Überschüssen macht. Es ist mir klar, dass ein Budgetprozess anspruchsvoll ist und eine zurückhaltende Kalkulation nicht per se falsch. Daher können Rückvergütungen ein interessantes Instrument sein. Der Kanton kann weiterhin nach dem Vorsichtsprinzip planen, Überschussexzesse wären aber nicht mehr vorbehaltslos möglich. Es wäre zudem eine einfache, schnelle und flexible Möglichkeit, die Steuerzahlerinnen und Leistungserbringer an einer positiven finanziellen Entwicklung des Kantons teilhaben zu lassen. Von Steuerrückvergütungen (bzw. Steuergutschriften) profitieren nämlich alle, direkt und unmittelbar.
Wir werden dieses Traktandum nun nach den Wahlen behandeln, aber noch in alter Parlamentskonstellation und im Wissen, wie sich das Parlament sich in der nächsten Legislatur zusammensetzt.
Opmerkingen