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Unlimitiertes Vorkaufsrecht bei Liegenschaftsverkäufen

Zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, forderte die SP-Fraktion den Regierungsrat mit einem Vorstoss auf, die gesetzliche Grundlage für ein unlimitiertes Vorkaufsrecht der Gemeinden und des Kantons Aargau bei Handänderungen von Liegenschaften zu schaffen.


Das Anliegen fand bei der FDP-Fraktion keine Zustimmung. Einerseits fiel das Anliegen komplett durch den liberalen Elchtest, andererseits kann diese Forderung kaum vernünftig umgesetzt werden. Ein solches Recht würde Freiheitsrechte beschneiden, Regulierung aufbauen und unnötig in den Markt eingreifen. Der Gemeinderat verfügt zudem in der Regel nur über eine limitierte Kompetenzsumme, die auch noch variieren kann. Besitzt eine Gemeinde nun ausreichend Kapital und aber der Kaufpreis überschreitet die festgelegte Kompetenzsumme, sind sie verpflichtet, einen Antrag an die Gemeindeversammlung zu stellen, die in der Regel zweimal pro Jahr stattfindet. Folglich kann dies zu einer Blockade führen, die sich über mehrere Monate erstreckt. Im schlimmsten Fall wird nach einem positiven Beschluss der Gemeindeversammlung auch noch ein Referendum gegen den Entscheid ergriffen, welches die Transaktion weiter verzögert. Der Immobilienmarkt käme praktisch zum Stillstand, da keine Transaktionen für den Kauf und Verkauf von Immobilien mehr stattfinden könnten.

 

Die SP-Fraktion hatte dann aber Angst vor einer Niederlage – es ist schliesslich Wahljahr - und zog die Motion vor der Abstimmung zurück.

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