Kurz vor Ende der Legislatur befasste sich der Grosse Rat mit einer Steuergesetzrevision. Damit sollen in zwei Umsetzungspaketen die Steuer-Mehreinnahmen von rund 190 Millionen Franken an die Bevölkerung zurückgegeben werden. Diese Mehreinnahmen resultieren aus der Anhebung des Eigenmietwerts sowie der Neuschätzung der Liegenschaften und damit deutlich erhöhten Vermögenswerten. Angestossen hatte die Revision ein Vorstoss der FDP- und SVP-Fraktionen.
Konkret geht es im ersten Umsetzungspaket um folgende Punkte: Erstens die Erhöhung des Drittbetreuungsabzugs von heute 10'000 auf 25'000 Franken, was die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern soll; zweitens eine Erhöhung des Kinderabzugs; drittens eine Erhöhung des Vermögensfreibetrags; viertens eine Senkung der Vermögenssteuertarife; fünftens die Senkung der Gewinnsteuer für Vereine, Stiftungen und juristische Personen.
Entlastungen für Familien, Liegenschaftseigentümer und Mittelstand
Gerade die vierte Massnahme ist für Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer entscheidend. Denn mit der Erhöhung der Vermögenswerte aufgrund der Neuschätzung der Liegenschaften würden ohne Steuergesetzrevision die Vermögenssteuern für viele Menschen aus dem Mittelstand stark ansteigen. Das Gesamtpaket bringt aber auch Entlastungen für Familien mit Kindern sowie aufgrund der höheren Vermögensfreigrenze für den Mittelstand ohne Wohneigentum. Die Steuergesetzrevision ist somit ausgewogen und wird den Kanton Aargau im interkantonalen Vergleich attraktiver machen.
Volksabstimmung im kommenden Jahr
Die Revision haben die Fraktionen FDP, SVP, GLP und Mitte geschlossen unterstützt. Im 2025 wird es zur Volksabstimmung zum ersten Paket kommen. Die FDP hat sich vergeblich dafür eingesetzt, dass beide Pakete in einem Aufwisch dem Volk unterbreitet werden. Wir wollten eine gestaffelte Umsetzung, aber keine Staffelung im Entscheid der beiden Umsetzungspakete. Wir standen dabei leider auf verlorenem Posten. Das ist zu akzeptieren. Es gilt nun, den Fokus auf die bevorstehende Volksabstimmung zu richten. Die FDP wird bei der Ja-Kampagne in jedem Fall eine zentrale Rolle übernehmen.
Das zweite Umsetzungspaket mit einer Entlastung der hohen Einkommen und der Integration des Kleinverdienerabzuges wurde in erster Lesung ebenfalls gutgeheissen. Die vom Regierungsrat beabsichtigte Erhöhung der Grundstücksgewinnsteuer ab dem 20. Besitzjahr wurde dabei klar abgelehnt. Die zweite Beratung zu diesem zweiten Umsetzungspaket wird voraussichtlich im Verlaufe des nächsten Jahres stattfinden und eine allfällige Volksabstimmung im 2026.
Comments